Gerätebeistellung

"kleine Förderung"
Die FilmhausProduktion verfügt über das Recht - im Namen des KFH - Filmprojekte in Form einer Filmtechnikmiete im Wert von 1.020,- € aus dem Technikfundus des KFH zu unterstützen. Gefördert werden hier in erster Linie Kurzfilme von AnfängerInnen oder Projekte, die keine Produktionsförderung benötigen.
Drei FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
1. Mitgliedschaft im Kölner Filmhaus e.V.
2. Anwesenheit bei mindestens drei Veranstaltungen  im letzten halben Jahr
(Sitzung, Themenabende)
3. Das Projekt muss bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres fertiggestellt und mit dem KFH abgerechnet werden.
Alle Rechte und Pflichten des Filmschaffenden regelt ein Vertrag mit dem Kölner Filmhaus, der vor Antragstellung eingesehen werden kann.
Nach der Fertigstellung des Films hat jede/r Filmemacherin/ Filmemacher die Möglichkeit, den Film im Kino des KFH einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und eine Premiere zu feiern.

EINREICHEFORMALIEN
Das Projekt sollte eingereicht werden mit:
- Synopsis
- Kalkulation
- Auflistung der benötigten Geräte und die Anzahl der Leihtage.
Eine Muster-Kalkulationen gibt es bei der/dem LeiterIn der FilmhausProduktion.

Zwölf EINREICHTERMINE
Auf jeder Sitzung  (jeden 1. Dienstag im Monat) gibt es die Möglichkeit eine Gerätebeistellung abzustimmen. Die/der FilmemacherIn sollte das Filmprojekt spätestens am letzten Dienstag des Vormonats bei der/dem LeiterIn der FilmhausProduktion einreichen.

WICHTIGE MODALTITÄTEN
Die Gerätebeistellung darf die Höchstgrenze von 1.020,- € (brutto) nicht überschreiten. Außerdem hat die/der FilmemacherIn einen Eigenanteil von 10% zu erbringen. Fördermittel sind immer projektgebunden. Ungenutzte Mittel verfallen. Schäden an ausgeliehenen Geräten können nicht von der Gerätebeistellung beglichen werden.