"große Förderung"
Im Kölner Filmhaus (KFH) werden pro Jahr vier Produktionsförderungen - im Wert von
- 2.300,- € brutto für Filmentwicklung, Abtastung, Tonnachbearbeitung, Drehgenehmigung, Automiete, u.a.
- 1.530,- € brutto für die Ausleihe von Filmhausgeräten (Kamera, Ton, Licht, Grip - Schnittplatzmiete) vergeben.
Gagen, Catering-, Benzin- und Fahrtkosten können von der Förderung nicht beglichen werden.
Sieben FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
1. Gefördert werden Kurzfilme ohne Genrebeschränkung.
2. Gefördert werden vor allem solche Kurzfilmprojekte, die für die Beteiligten einen Lerneffekt haben,
die so genannten "Lehr- und Lernfilme".
3. Das Team sollte im besten Fall zu mind. 50% aus Mitgliedern der FilmhausProduktion bestehen.
4. Nur Mitglieder der FilmhausProduktion, die seit mind. 6 Monaten Mitglied im KFH sind,
können eine Produktionsförderung beantragen.
5. Es werden nur solche Projekte gefördert, deren Budget zu mehr als der Hälfte vom KFH stammt.
Die Produktionsförderung ist also keine Zuschussfinanzierung von Großprojekten, Abschluss- und Hochschulfilmen.
6. Der geförderte Film muss noch im selben Kalenderjahr (es gilt das Jahr der Antragstellung) abgerechnet sein
und innerhalb von 12 Monaten fertiggestellt werden, sonst ist die Projektförderung zurückzugeben.
7. Das Kölner Filmhaus tritt als Co-Produzent auf, der Filmschaffende als Produzent.
Alle Rechte und Pflichten des Filmschaffenden regelt ein Vertrag mit dem Kölner Filmhaus, der vor Antragstellung eingesehen werden kann. Missachtung der Vertragsinhalte hat die Rückzahlung der geleisteten Mittel zur Folge.
Nach der Fertigstellung des Films hat jede/r Filmemacherin/ Filmemacher die Möglichkeit, den Film im Kino des KFH einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und eine Premiere zu feiern.
EINREICHEFORMULARIEN
Die/der Einreichende muss folgende Bedingungen erfüllen:
- mind. 6 Monate Mitgliedschaft im Kölner Filmhaus e.V. und der FilmhausProduktion
- aktive Mitarbeit (Mitwirkung bei anderen Kurzfilmprojekten der FhP) bzw.
Teilnahme an den Veranstaltungen der FilmhausProduktion
(dazu gehören: die Sitzung der FilmhausProduktion, Filmwerkstatt, Themenabende)
Die Einreichung muss 4 Dinge beinhalten:
1. Angaben zu Ort und Zeit des Geschehens und zum Stil des Films,
2. Kurzinhalt, Exposee,
3. eine ausgearbeitete Dialogszene,
4. Kalkulation aller Kosten (vom Filmmaterial über Technik und Kostüm bis zu den Fritten für das Team).
(Auf Anfrage gibt es eine Muster-Kalkulation bei der/dem LeiterIn der FilmhausProduktion.)
Der/dem LeiterIn der FilmhausProduktion muss zusätzlich
- der Name des Produktionsleiters,
- die Stabliste (Aufnahmeleitung, Regie, Kamera, Ton),
- das Drehbuch und
- das Storyboard vorgelegt werden.
Vier EINREICHETERMINE
In jedem Jahr gibt es vier Einreichtermine.
Die Termine werden von den Mitgliedern der FilmhausProduktion in der Januar- bzw. Februarsitzung festgelegt.
Im Informator (dem Mitgliederinformationsblatt der FilmhausProduktion) werden die Termine zeitnah veröffentlicht.
Der Informator ist auch im Internet unter www.koelner-filmhaus.de/index.php/produktion/informator einzusehen.
Grundsätzlich sollte das Projekt so früh wie möglich persönlich bei der/dem LeiterIn der Filmhausproduktion
vorgestellt werden, mindestens aber 2 Wochen vor einer Sitzung der FilmhausProduktion.
Die ENTSCHEIDUNG
In der FilmhausProduktions-Sitzung stellt die/der Filmemacher das Projekt kurz persönlich vor - ähnlich einem Pitch. Die Mitglieder der FilmhausProduktion diskutieren über das eingereichte Projekt und stimmen darüber ab, ob es gefördert wird oder nicht. Die Abstimmung erfolgt durch eine geheime Wahl.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kölner Filmhaus e.V., die auch gleichzeitig Mitglied in der FilmhausProduktion sind. Nur die/der Einreichende selbst dürfen nicht für ihr Projekt stimmen.

